OFFshorts – Young Baltic Cinema | Wettbewerbsbedingungen

Zum Wettbewerb zugelassen sind Filme:

  • aller Formen, Themen und Genres

  • von Filmschaffenden aus dem nordeuropäischen Raum (Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Schweden), die bei Fertigstellung des Films nicht älter als 26 Jahre alt waren

  • die eine Lauflänge von 30 Minuten nicht überschreiten

  • die nach dem 01.01.2023 fertiggestellt worden sind

Allgemeines

  • OFFshorts wird veranstaltet durch das Institut für neue Medien Rostock in Zusammenarbeit mit verschiedenen Filmfestivals und Organisationen im Ostseeraum wie dem NUFF, Novemberfestivalen, 48h of Hygge, Kino Pavasaris und vielen mehr.

  • Es werden keine Teilnahmegebühren für den Wettbewerb erhoben.

  • Ein Auswahlgremium entscheidet bis Februar über die Zulassung zum Wettbewerb im Festival.

  • Die Wettbewerbsfilme werden im Festival von einer Fachjury öffentlich diskutiert und bewertet.

  • Die Entscheidungen des Auswahlgremiums und der Preisjury hinsichtlich der Filmbewertung sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Die Filmschaffenden müssen entweder persönlich vor Ort oder via Zoom zugeschaltet sein, um einen der Preise gewinnen zu können.

Bestimmungen zu Urheber- und Aufführungsrechten

  • Jede Filmeinreichung muss Angaben über die Filmschaffenden (alle schöpferisch Beteiligten) enthalten.

  • Fremde Leistungen in Idee, Bild und Ton sind auszuweisen.

  • Mögliche Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.

  • Sämtliche Rechte am Film bleiben bei den Filmschaffenden.

  • Mit der Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen erklären sich die Filmschaffenden damit einverstanden, dass ihre Filme zur Öffentlichkeitsarbeit des Festivals genutzt und für das Archiv des Instituts für neue Medien kopiert werden dürfen.

  • Mit der Zulassung von Filmen zum Wettbewerb erbittet die Veranstalterin eine Zustimmung zur Ausstrahlung über die Offenen Kanäle Mecklenburg-Vorpommerns.

  • Das Vorführen, Veröffentlichen oder Anfertigen von Kopien durch der Veranstalterin bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Filmschaffenden.

  • Alle Aufführungsrechte des Films im Rahmen des Festivals liegen bei den Einreichenden und werden von diesem erklärt.

Technische Hinweise

  • Sichtungskopien können im Format .mp4 auf USB-Datenträgern oder per Weblink (z.B. Vimeo, Dropbox, YouTube) eingereicht werden. Hierzu genügt eine Datei im H.264-Codec in FullHD mit englischen Untertiteln.

  • Vorführkopien sind in bestmöglicher Qualität und mit englischen Untertiteln, idealerweise in ProRes oder vergleichbaren Codecs, per Downloadlink oder auf einem USB-Datenträger als Einzeldatei einzureichen. Die Videoauflösung sollte eine Auflösung von 1920×1080 nicht unterschreiten.

  • Die Einreichfrist für Vorführkopien wird den Filmschaffenden durch die Veranstalterin mitgeteilt.

  • Eingesandte Datenträger bzw. übermittelte Dateien müssen gut lesbar und dauerhaft mit Angaben zu Filmtitel, Name der Einreichenden, Herstellungsjahr sowie Laufzeit des Films beschriftet sein.

  • Eine Rücksendung von Datenträgern ist nur bei Portoübernahme durch die Einreichenden möglich.

  • Für Schäden oder Verlust jeglicher Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Schlussbestimmung

Mit der Einreichung zum Wettbewerb OFFshorts erkennen die Filmschaffenden die vorstehenden Bedingungen und Hinweise an.

Stand: Oktober 2024