PopFiSH Music Video Awards
Wettbewerbsbedingungen
Was darf eingereicht werden?
nur offizielle bzw. von der Band oder den Künstler:innen autorisierte Musikvideos
die Filmschaffenden (mindestens die Regisseur:innen) oder die Künstler:innen müssen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen und/ oder einen deutlichen Bezug zum Land haben (z.B. hier geboren oder gegründet sein und/ oder hier nachhaltig gewirkt bzw. derzeitige Wirkung in MV haben)
das Musikvideo darf nicht älter als 2 Jahre sein, d.h. für den Wettbewerb zum PopFiSH 2026: Fertigstellung nach dem 01.01.2024
Allgemeines
Es werden keine Teilnahmegebühren für den Wettbewerb erhoben.
Ein Auswahlgremium entscheidet bis Februar über die Zulassung zum Wettbewerb im Festival.
Die Wettbewerbsvideos werden im Festival von einer Fachjury diskutiert und bewertet.
Die Entscheidungen des Auswahlgremiums und der Preisjury hinsichtlich der Filmbewertung sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Regisseur:innen müssen entweder persönlich vor Ort oder via Zoom zugeschaltet sein, um einen der Preise gewinnen zu können.
Bestimmungen zu Urheber- und Aufführungsrechten
Jede Videoeinreichung muss Angaben über die Produzierenden (alle schöpferisch Beteiligten) enthalten.
Fremde Leistungen in Idee, Bild und Ton sind auszuweisen.
Mögliche Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.
Sämtliche Rechte am Video bleiben bei den Produzierenden.
Mit der Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen erklären sich die Produzierenden damit einverstanden, dass ihre Videos zur Öffentlichkeitsarbeit des Festivals genutzt und für das Archiv des Instituts für neue Medien kopiert werden dürfen.
Mit der Zulassung von Videos zum Wettbewerb erbittet die Veranstalterin eine Zustimmung zur Ausstrahlung über die Offenen Kanäle Mecklenburg-Vorpommerns.
Das Vorführen, Veröffentlichen oder Anfertigen von Kopien durch die Veranstalterin, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Produzierenden.
Alle Aufführungsrechte des Videos im Rahmen des Festivals liegen bei den Einreichenden und werden von diesem erklärt.
Schlussbestimmung
Mit der Einreichung zum Wettbewerb PopFiSH erkennen die Teilnehmenden die vorstehenden Bedingungen und Hinweise an.
Stand: Oktober 2025